allgemeiner Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass sich Mitarbeiter des WAVs immer durch Ihren Firmenausweis ausweisen können. Sollte sich der WAV einer Auftragsfirma bedienen, kann diese sich ebenfalls durch den - vom WAV erteilten Auftrag - legitimieren.
In Zweifelsfällen stehen die Mitarbeiter des WAVs gern telefonisch (033844/5560) zur Verfügung.