Das Abkochgebot wurde mit Datum 04.11.2024 aufgehoben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark teilen wir Ihnen hiermit mit, dass das Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird.
Es erfolgten wiederholte mikrobiologische Beprobungen des Trinkwassernetzes. Diese zeigte, dass keine direkte Gesundheitsgefährdung zu besorgen ist und das Trinkwasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden kann.
Es wurden außerdem intensive Netzspülungen im betroffenen Versorgungsgebiet veranlasst.
Im Rahmen des aktuellen Anlasses möchten wir auf folgendes hinweisen:
Unabhängig von der Nutzung des öffentlichen Trinkwassernetzes sind Eigentümer von Brunnen verpflichtet, diese beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
historisch:
Mit Datum 04.10.2024 musste ein Abkochgebot im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Lehnsdorf angeordnet werden.